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   VG Potsdam, 07.10.2019 - 7 K 3210/16.A   

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https://dejure.org/2019,33428
VG Potsdam, 07.10.2019 - 7 K 3210/16.A (https://dejure.org/2019,33428)
VG Potsdam, Entscheidung vom 07.10.2019 - 7 K 3210/16.A (https://dejure.org/2019,33428)
VG Potsdam, Entscheidung vom 07. Oktober 2019 - 7 K 3210/16.A (https://dejure.org/2019,33428)
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  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2019 - A 11 S 2108/18

    Rückkehr leistungsfähiger, erwachsener Männer nach Kabul ohne

    Auszug aus VG Potsdam, 07.10.2019 - 7 K 3210/16
    Eine weitere Unterstützungsleistung können Rückkehrer zudem in Form einer kurzfristigen Unterbringung erlangen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juni 2019 - A 11 S 2108/18 -, juris, Rn. 63 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Potsdam, 07.10.2019 - 7 K 3210/16
    Zur Feststellung der Gefahrendichte ist eine jedenfalls annäherungsweise quantitative Ermittlung der Gesamtzahl der in dem betreffenden Gebiet lebenden Zivilpersonen einerseits und der Akte willkürlicher Gewalt andererseits, die von den Konfliktparteien gegen Leib oder Leben von Zivilpersonen in diesem Gebiet verübt werden, sowie eine wertende Gesamtbetrachtung mit Blick auf die Anzahl der Opfer und die Schwere der Schädigungen (Todesfälle und Verletzungen) bei der Zivilbevölkerung erforderlich (BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5/09 -, juris).
  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VG Potsdam, 07.10.2019 - 7 K 3210/16
    Die Frage, ob die in Afghanistan oder Teilen von Afghanistan stattfindenden gewalttätigen Auseinandersetzungen [zur Feststellung des Vorliegens eines bewaffneten Konflikts im Sinne der Richtlinie EuGH, Urteil vom 30. Januar 2014 - C-285/12 -, juris (zur identischen Regelung des Art. 15c QRL alt = EGRL 83/2004)] nach Intensität und Größenordnung als innerstaatlicher bewaffneter Konflikt zu qualifizieren ist (dazu EuGH, Urteil vom 17. Februar 2009 - C-465/07 -, juris ) kann dahinstehen, weil nach der Überzeugung des Gerichts der Kläger keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt wäre.
  • EuGH, 30.01.2014 - C-285/12

    Im Unionsrecht ist der Begriff "innerstaatlicher bewaffneter Konflikt" gegenüber

    Auszug aus VG Potsdam, 07.10.2019 - 7 K 3210/16
    Die Frage, ob die in Afghanistan oder Teilen von Afghanistan stattfindenden gewalttätigen Auseinandersetzungen [zur Feststellung des Vorliegens eines bewaffneten Konflikts im Sinne der Richtlinie EuGH, Urteil vom 30. Januar 2014 - C-285/12 -, juris (zur identischen Regelung des Art. 15c QRL alt = EGRL 83/2004)] nach Intensität und Größenordnung als innerstaatlicher bewaffneter Konflikt zu qualifizieren ist (dazu EuGH, Urteil vom 17. Februar 2009 - C-465/07 -, juris ) kann dahinstehen, weil nach der Überzeugung des Gerichts der Kläger keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt wäre.
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus VG Potsdam, 07.10.2019 - 7 K 3210/16
    Auch schlechte humanitäre Verhältnisse können eine Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellen (BVerwG, Beschluss vom 8. August 2018 - 1 B 25/18 -, juris, Rn. 9; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Juni 2019 - 13 A 3930/18.A -, juris, Rn. 97 ff.).
  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Potsdam, 07.10.2019 - 7 K 3210/16
    Bezüglich der Gefahrendichte ist zunächst auf die jeweilige Herkunftsregion abzustellen, in die ein Kläger typischerweise zurückkehren wird (BVerwG, Urteil vom 14. Juli 2009 - 10 C 9/08 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - 13 A 3930/18

    Afghanistan, Iran, Existenzminimum, Existenzgrundlage, extreme Gefahrenlage,

    Auszug aus VG Potsdam, 07.10.2019 - 7 K 3210/16
    Auch schlechte humanitäre Verhältnisse können eine Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellen (BVerwG, Beschluss vom 8. August 2018 - 1 B 25/18 -, juris, Rn. 9; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Juni 2019 - 13 A 3930/18.A -, juris, Rn. 97 ff.).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit

    Auszug aus VG Potsdam, 07.10.2019 - 7 K 3210/16
    Wie sich aus Art. 4 Abs. 1, 2 und 5 QRL ergibt, kann dabei entsprechend der überkommenen Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 22. März 1983 - 9 C 68/81 -, juris, Rn. 5 m.w.N.) von dem schutzsuchenden Ausländer erwartet werden, dass er sich nach Möglichkeit bemüht, die geltend gemachte Verfolgung und Furcht vor einer Rückkehr nachzuweisen oder jedenfalls substantiiert glaubhaft zu machen.
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